Was auf deinen Belegen steht, warum es so ist, und welche Vorschriften dahinterstehen.
MeterGate erbringt die API-Leistung im eigenen Namen auf Rechnung des Anbieters (Dienstleistungskommission, § 3 Abs. 11 UStG). Deshalb ist MeterGate dein Vertragspartner und der Aussteller deiner Rechnung, nicht der jeweilige Anbieter. Je Anbieter und Kalendermonat erhältst du eine Rechnung.
Jede Rechnung trägt die Pflichtangaben nach § 14 UStG: Aussteller mit Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Je Produkt steht darauf, wie viele Aufrufe berechnet wurden und zu welchem Preis je Aufruf. Unternehmer in Deutschland ziehen daraus die Vorsteuer.
Die Rechnung ist eine E-Rechnung im Format Factur-X, Profil EN 16931: der strukturierte Datensatz steckt in der PDF-Datei (factur-x.xml), Belegtyp 380. Jedes Buchhaltungsprogramm, das E-Rechnungen liest, kann sie direkt verbuchen. Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ist dieses Format ab dem 1. Januar 2028 für alle Pflicht (§ 27 Abs. 38 UStG).
Alle Preise im Katalog sind Nettopreise. Für Käufer mit Sitz in Deutschland kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Staat erhalten die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer; die Steuerschuld geht auf sie über (Reverse-Charge-Verfahren, § 3a Abs. 2 UStG).
Über deinen Anteil rechnet MeterGate per Gutschrift ab (Selbstfakturierung, § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). Du stellst dafür keine eigene Rechnung. Die Gutschrift ist ebenfalls eine E-Rechnung (Belegtyp 389) und liegt unter Produkte → Einnahmen. Anbieter aus anderen EU-Staaten erhalten sie ohne Umsatzsteuer; die Steuer schuldet MeterGate. Dein Anteil ist 85 Prozent vor Stripe-Gebühren.
Rechnungen und Gutschriften bleiben in deinem Konto abrufbar, solange es besteht. MeterGate bewahrt sie für die gesetzliche Frist auf (§ 14b UStG, § 147 AO), auch nach dem Ende des Vertrags.